
Bei der Geltendmachung von Forderungen ist es in einem ersten Schritt wichtig, die aktuelle Adresse des Schuldners zu ermitteln. Leider kommt es häufig vor, dass der Schuldner unter einer dem Gläubiger bekannten Adresse nicht erreichbar ist und versendete Schreiben mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ an den Absender zurückgeschickt werden. Ist es aber in Polen möglich, die Daten des Schuldners in einem solchen Fall zu ermitteln? Falls ja, wie wird eine Adressermittlung durchgeführt?
In diesem Artikel wird beschrieben, wie die Anschrift eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, ermittelt werden kann. Im zweiten Teil des Artikels wird beschrieben, wie man die Adresse einer juristischen Person (Unternehmen) in Polen ermittelt.
Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung (pl. Wniosek o udostępnienie danych jednostkowych z rejestru mieszkańców oraz rejestru PESEL)
Der Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigungist ein Schreiben, das in Polen eingereicht wird, um persönliche Informationen über eine bestimmte Person aus dem Einwohnerregister sowie dem PESEL-Register zu erhalten. Das Einwohnerregister ist eine lokale Datenbank, die Informationen über Personen mit Wohnsitz in einem bestimmten Verwaltungsbezirk enthält, während das PESEL-Register eine zentrale Datenbank ist, die Informationen über Bürger mit Wohnsitz in Polen unabhängig vom Verwaltungsbezirk umfasst.
Wer kann einen Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung stellen?
Ein Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigungkann nur von einer Person gestellt werden, die ein berechtigtes rechtliches Interesse am Erhalt von Adressdaten hat.
Das rechtliche Interesse ist zu begründen und zu dokumentieren (z. B. durch Beifügung eines gerichtlichen Schreibens, in dem die Vorlage der Anschrift des Schuldners verlangt wird). Nach der derzeit vorherrschenden Rechtsprechung der polnischen Verwaltungsgerichte ist die bloße Absicht, eine Klage zu erheben, keine ausreichende Grundlage für die Begründung des rechtlichen Interesses des Antragstellers.
Was muss der Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung enthalten?
Ein Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung ist auf einem amtlichen Formular einzureichen.
Das Dokument sollte mit den Angaben des Antragstellers und gegebenenfalls seines Vertreters ausgefüllt werden. Darüber hinaus sind im Antrag die bekannten Angaben des Schuldners (z. B. Vor- und Nachname, PESEL-Nummer) sowie der Umfang der beantragten Daten des Schuldners anzugeben.
Der Antrag bedarf einer Begründung, die auf einem zusätzlichen Blatt beigefügt werden kann. Darüber hinaus sind dem Antrag ein Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr sowie weitere Unterlagen beizufügen, die das rechtliche Interesse des Gläubigers begründen.
Wo sollte der Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung eingereicht werden?
Nach der Änderung des Melderegistergesetzes kann der Antrag bei jedem Gemeindeamt in Polen eingereicht werden.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Sobald der Antrag eingereicht wurde, führt das Amt ein Verfahren durch, um festzustellen, ob eine Rechtsgrundlage für den Zugang zu Daten aus dem Einwohnerregister und dem PESEL-Register besteht.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigungein förmliches Verfahren einleitet und, dass die geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Die Wartezeit für die Bereitstellung von Informationen kann je nach Arbeitsbelastung der betreffenden Behörde variieren. In der Regel antwortet die Behörde innerhalb eines Monats (ab dem Datum des Antrags).
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