Adressermittlung in Polen. Teil II.

Bei der Geltendmachung von Forderungen ist es in einem ersten Schritt wichtig, die aktuelle Adresse des Schuldners zu ermitteln – Adressermittlung). Leider kommt es häufig vor, dass der Schuldner unter einer dem Gläubiger bekannten Adresse nicht erreichbar ist und versendete Schreiben mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ an den Absender zurückgeschickt werden. Ist es aber in Polen möglich, die Daten des Schuldners in einem solchen Fall zu ermitteln? Falls ja, wie wird eine Adressermittlung durchgeführt?

In diesem Artikel wird beschrieben, wie die Anschrift eines Schuldners, der Unternehmen ist, ermittelt werden kann.

Allgemeine Informationen über Unternehmer in Polen werden von den folgenden Registern bereitgestellt: Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej (Abk. CEiDG)und Krajowy Rejestr Sądowy (Abk. KRS). Daten im beiden Registern sind grundsätzlich der Öffentlichkeit frei zugänglich und genießen grundsätzlich öffentlichen Glauben.

Krajowy Rejestr Sądowy (Abk. KRS) – was ist das?

Das polnische Gerichtsregister heißt Krajowy Rejestr Sądowy (Abk. KRS). In dem Register findet man neben den Gesellschaftern auch die weitere Daten über die polnische Körperschaft, wie Stammkapital, Vertretung, abstrakte und konkrete Vertretungsbefugnis, Namen des Vorstandes und eingetragene Liquidationen oder Insolvenzen und dies alles übersichtlich auf einer Seite.

Das KRS besteht aus drei Registern:

  • dem Unternehmerregister (pl. Rejestr Przedsiębiorców),
  • dem Register für Verbände, andere soziale und berufliche Organisationen, Stiftungen und selbständige öffentlich-rechtliche Gesundheitszentren (pl. Rejestr stowarzyszeń, innych organizacji społecznych i zawodowych, fundacji oraz samodzielnych publicznych zakładów opieki zdrowotnej),
  • dem Register der zahlungsunfähigen Schuldner (pl. Rejestr Dłużników Niewypłacalnych).

Eintragungspflichtig sind diejenigen, denen das Gesetz eine Registrierung im Handelsregister vorschreibt. Im Unternehmerregister werden dabei folgende juristische Personen registriert:

  • Offene Handelsgesellschaften (pl. spółki jawne);
  • Partnerschaftsgesellschaften (pl. spółki partnerskie);
  • Kommanditgesellschaften und Komanditgesellschaften auf Aktien (pl. spółki komandytowe; spółki komandytowo-akcyjne);
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (pl. spółki z ograniczoną odpowiedzialnością);
  • Aktiengesellschaften (pl. spółki akcyjne);
  • Genossenschaften (pl. spółdzielnie);
  • Europäische Gesellschaften, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen und Europäische Genossenschaften (pl. spółki europejskie, spółki europejskich zgrupowań interesów gospodarczych, spółdzielnie europejskie);
  • Ausländische Unternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer (pl. przedsiębiorstwa zagraniczne, oddziały przedsiębiorstw zagranicznych).

Anhand eines Ausdrucks aus dem KRS des betreffenden Unternehmens können Sie das Registergericht ermitteln, bei dem sich die Registerakte des Unternehmens befindet.

Gemäß Artikel 10 des Gesetzes über das polnische Gerichtsregister: „Jeder hat das Recht auf Einsicht in die Registerakten der im Register eingetragenen Unternehmen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist“. Das bedeutet, dass Sie durch die Einsichtnahme in die Registerakten eines Unternehmens zum Beispiel die Wohnanschrift der Vorstandsmitglieder eines bestimmten Unternehmens ermitteln können.

Die Inhalte dieses Beitrages sind sorgfältig recherchiert und dienen der allgemeinen Information über das beschriebene Thema. Gleichwohl kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte übernommen werden. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.                                                                         

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