Autounfall in Polen – Schadensregulierung nach polnischem Recht 

Sie hatten einen Autounfall in Polen, bei dem ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist? Sie wollen nun Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer bzw. gegen dessen Versicherung geltend machen?

In einem solchen Fall ist es ratsam, sich an einen polnischen Rechtsanwalt zu wenden, denn es gibt viele rechtliche Besonderheiten und jede Menge Fallstricke, die es zu beachten gilt. Unsere Kanzlei bittet Ihnen in solchen Fällen eine zweisprachige Unterstützung an.

Autounfall in Polen - Schadensregulierung nach polnischem Recht
Autounfall in Polen

Was gilt es nach einem Autounfall in Polen bei der Regulierung des Schadens zu beachten?

Nach einem Autounfall in Polen müssen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche grundsätzlich an den polnischen Verkehrsteilnehmer bzw. dessen polnischen Haftpflichtversicherung gerichtet werden.

Man hat hierfür zwei Möglichkeiten:

  • Kontaktaufnahme mit der polnischen Haftpflichtversicherung (per Einschreiben mit Rückschein), oder
  • Kontaktaufnahme zu einem in Deutschland befindlichen Regulierungsbeauftragten.

Erfahrungsgemäß, ist eine direkte Kommunikation mit der polnischen Haftpflichtversicherung schneller und daher empfehlenswerter. Denken Sie bitte daran, dass Sie das KfZ-Kennzeichen des polnischen Unfallverursachers benötigen, um die zuständige Haftpflichtversicherung oder den Schadenregulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung ausfindig zu machen.

Welche Schäden können ersetzt werden?

Nach einem Unfall in Polen erfolgt die Schadensregulierung grundsätzlich nicht nach deutschem, sondern nach polnischem Recht. Folgende Ansprüche können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Polen geltend gemacht werden:

  • Reparaturkosten
  • Wertersatz bei einem Totalschaden
  • Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall (selten)
  • Gutachterkosten (nur, wenn Begutachtung mit Einverständnis der zuständigen Versicherung erfolgte)
  • Wertminderung
  • Personenschaden (Schmerzgeld, Heilbehandlungskosten usw.)

Die Inhalte dieses Beitrages sind sorgfältig recherchiert und dienen der allgemeinen Information über das beschriebene Thema. Gleichwohl kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte übernommen werden. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.