
Die Vorschriften und Regeln für den Erwerb von Immobilien in Polen durch Ausländer sind im Gesetz vom 24. März 1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer festgelegt. Demnach ist für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer eine Genehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
- Gilt die oben genannte Ausnahme auch für deutsche Staatsbürger?
- Was sollte beim Kauf einer Immobilie in Polen beachtet werden?
- Wie läuft der notarielle Termin ab und lohnt es sich, einen polnischen Anwalt zu konsultieren?
Dies sind nur einige Fragen, die sich stellen, wenn man mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie in Polen zu erwerben.
Kann jeder Ausländer eine Immobilie in Polen kaufen?
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Ausländern, für die beim Erwerb von Immobilien in Polen besondere Rechte gelten. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind. Personen, die aus diesen Ländern stammen, können in Polen Immobilien erwerben, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen.
Die zweite Gruppe umfasst Ausländer, die nicht aus den aufgeführten Gebieten stammen. Für den Erwerb von Immobilien ist in diesen Fällen eine Genehmigung des polnischen Ministers für Inneres und Verwaltung erforderlich.
Jeder Deutsche kann daher problemlos ein Grundstück, ein Ferienhaus, eine Zweitwohnung oder eine andere Wohnimmobilie in Polen erwerben. Die in der Vergangenheit notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung des Innenministeriums ist für EU-Ausländer entfallen.
Beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken ist jedoch grundsätzlich eine Genehmigung notwendig. Dies gilt aber auch für polnische Staatsbürger. Um unter diese Sonderregel zu fallen, müssen diese Flächen im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sein. Falls das nicht der Fall ist – gerade in kleinen Gemeinden – ist es möglich, auch landwirtschaftliche Grundstücke ohne Genehmigung zu kaufen. Es ist ratsam, sich Rechtsbeistand zu verschaffen.
Falls eine Genehmigung erforderlich ist, muss diese vor dem Kauf des Grundstücks vorliegen. Das Fehlen einer solchen Genehmigung kann zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen.
Wie läuft der Erwerb von Immobilien in Polen ab?
Ein Kauf eines Grundstücks in Polen erfolgt bei einem polnischen Notar mittels notarieller Beurkundung des Grundstückskaufvertrages.
Vor dem Kauf einer Immobilie lohnt es sich, die Unterlagen zu prüfen, insbesondere das aktuelle Grundbuch. Das Grundbuch enthält Informationen wie z. B. Eigentümer, dingliche Rechte, Grundpfandrechte sowie Lage und Bezeichnung des Grundstücks.
Der Grundstückskaufvertrag wird erst mit notariellen Beurkundung wirksam.
Der Notar braucht zur Beurkundung eines Grundstückskauf durch Ausländer in Polen den Personalausweis oder Reisepass des Käufers. Da der deutsche Käufer keine sog. PESEL-Nummer (Personal-Identnummer in Polen) hat, werden die Vornamen der Eltern des deutschen Staatsbürgers mit in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen.
Sofern der deutsche Käufer der polnischen Sprache nicht mächtig ist, muss zwingend ein in Polen vereidigter Dolmetscher bestellt werden.
Anders als in Deutschland wird die notarielle Urkunde direkt nach der Beurkundung ausgehändigt.
Es ist zu betonen, dass in Polen der Käufer mit der Unterzeichnung des Vertrags Eigentümer der Immobilie wird und nicht erst mit der Grundstückseintragung. Deshalb ist die Wahl der Art der Bezahlung besonders wichtig. Die Verwendung eines notariellen Treuhandkontos ist sehr beliebt, da es die Interessen der Parteien wahrt.
In Polen gibt es keine Grundsteuer. Es fällt in Polen beim Hauskauf/ Grundstückskauf aber eine sog. Zivilvertragssteuer (pl. podatek od czynnosci cywilnoprawnych) in Höhe von 2 % des Kaufpreises an.
Die Notarkosten hängen vom Wert der Immobilie ab. Sie sind gesetzlich geregelt und werden in der Regel vom Käufer getragen.
Was ist darüber hinaus beim Immobilienerwerb in Polen zu beachten?
Wenn Sie Ihre Traumimmobilie in Polen finden, ist es ratsam, vor dem Kauf einen Anwalt zu konsultieren. Sie sollten insbesondere den Stand des Grundbuchs überprüfen. Gerne analysieren wir für Sie das Grundbuch und besprechen dessen Inhalt mit Ihnen.
Es ist auch sehr wichtig, die notarielle Urkunde zu analysieren, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Hinweis: Erwerb von Immobilien in Polen
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